Produktberatung
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Als Produkt, das sich speziell an die muslimische Gemeinschaft richtet, Halal-Kapseln müssen auf ihrer Verpackung deutliche Halal-Kennzeichnungen aufweisen, was eine allgemeine Anforderung von Vorschriften und Marktanerkennung ist. Konkret erklärt in vier Punkten:
1. Die Halal-Kennzeichnung muss gekennzeichnet sein
Solange das Produkt unter dem Namen „Halal“ verkauft wird, muss die Verpackung mit klaren chinesischen „Halal“-Wörtern oder international anerkannten Halal-Symbolen (z. B. Halbmondformen) bedruckt sein. Dies ist eine zwingende Anforderung lokaler Vorschriften. Produkte, die nicht gekennzeichnet sind, gelten als nicht halal und dürfen nicht vermarktet werden. Auch wenn die Kapsel selbst keine tierischen Inhaltsstoffe enthält, ist die Kennzeichnung unverzichtbar, solange sie als Halal deklariert ist.
2. Bei der Logogestaltung müssen tabuisierte Inhalte strikt vermieden werden
Text: Es kann nur chinesisches „Halal“ verwendet werden, und arabisches „Halal“ oder englisches „Halal“ können nicht geschrieben werden, um religiöse Begriffe zu vermeiden.
Muster: Es ist strengstens verboten, Bilder von tabuisierten Gegenständen wie Schweinen, Hunden und Alkohol anzuzeigen, auch wenn diese manipuliert wurden. Vermeiden Sie die Verwendung nichtislamischer religiöser Symbole wie Kreuz und Lotus.
Beschreibung der Inhaltsstoffe: Bei umstrittenen Inhaltsstoffen (z. B. Glycerin, Gelatine) sollte die Quelle (z. B. „pflanzliches Glycerin“) angegeben werden und darf nicht mehrdeutig sein.
3. Die Fälschung oder der Missbrauch eines Ausweises führt zu hohen Strafen
Nicht-Halal-Produkte dürfen keine Halal-Kennzeichnung tragen, andernfalls werden sie als „gefälschtes Halal“ behandelt; Zertifizierten Unternehmen, die ihre Logos übertragen oder verleihen, wird die Qualifikation entzogen. Es ist üblich, dass Regulierungsbehörden auf dem Markt gefälschte Verpackungen überprüfen und sie sofort entfernen, sobald sie entdeckt werden.
4. Der Export muss den lokalen Zertifizierungsregeln entsprechen
Das chinesische „Halal“-Label kann im Inland verwendet werden, muss beim Export jedoch entsprechend den Anforderungen des Ziellandes angepasst werden:
Beispielsweise verlangen Länder wie Indonesien und Malaysia die Verwendung ihres offiziell zertifizierten Halal-Logos;
Einige Länder im Nahen Osten verlangen außerdem, dass auf der Verpackung die Herkunft der Zutaten und Codes zur Rückverfolgbarkeit der Produktionschargen angegeben werden.
| Anforderungskategorie | Wichtige Spezifikationen | Kritische Hinweise |
| Kennzeichnungspflicht | • „Halal“ muss auf Chinesisch angezeigt werden oder international anerkanntes Symbol (z. B. Halbmond) | Keine Ausnahmen; Nicht gekennzeichnete Produkte dürfen nicht auf Halal-Märkte gelangen |
| Designbeschränkungen | • Text: Nur Chinesisch „清真“• Grafiken: Verboten: Bilder von Schweinefleisch/Alkohol, religiöse Symbole• Zutaten: Staatliche Quellen (z. B. „pflanzliches Glycerin“) | Vermeiden Sie arabische/englische Begriffe; Mehrdeutige Beschreibungen machen die Einhaltung ungültig |
| Einhaltung gesetzlicher Vorschriften | • Betrügerische Nutzung: Für Nicht-Halal-Produkte verboten• Zertifizierte Produzenten: Etiketten können nicht geteilt/übertragen werden | Die Behörden führen stichprobenartige Kontrollen durch; Verstöße führen zu Rückrufen/Bußgeldern |
| Variationen exportieren | • Südostasien: Nationales Halal-Logo erforderlich (z. B. JAKIM Malaysia)• Naher Osten: Die Herkunft der Chargencodes muss angegeben werden | An Zielregeln anpassen; Nur chinesische Etiketten werden im Ausland abgelehnt. |
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