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Halal-Kapseln sollte keine Bestandteile von „toten Tieren“ enthalten. Der Begriff „totes Tier“ bezieht sich hier auf Tiere, die nicht gemäß islamischem Recht (Scharia) geschlachtet wurden und deren Fleisch, Knochen, Fett usw., auch wenn es sich um essbare Tiere (wie Kühe und Schafe) handelt, als unrein (Haram) gelten. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Einführung in die Punkte:
1. Definition von „totes Tier“ im islamischen Recht
Maytah: Bezieht sich auf Tiere, die nicht gemäß den islamischen Vorschriften geschlachtet wurden, d. h. Tiere, die auf natürliche Weise oder durch nicht-islamische Schlachtung gestorben sind.
Sogar Halal-Tiere wie Kühe und Schafe gelten als unrein und unbrauchbar, wenn sie nicht auf konforme Weise geschlachtet werden (z. B. durch das Singen von heiligen Schriften, durch Aderlass, auf dem Weg zur heiligen Stadt Mekka usw.).
2. Halal-Kapseln müssen Inhaltsstoffe von toten Tieren enthalten
Gelatine-Problem: Viele herkömmliche Kapseln verwenden tierische Gelatine (insbesondere Schwein, Kuh, Pferd), die als „tote Zutat“ gilt, wenn sie von Tieren stammt, die nicht gemäß den Halal-Vorschriften geschlachtet wurden.
Tierisches Fett oder Knochenmehl: Wenn die in Formulierungen von Gesundheitsprodukten verwendeten Hilfsstoffe (z. B. Magnesiumstearat) aus toten Stoffen gewonnen werden, sind sie ebenfalls nicht zulässig.
3. Halal-Schlachtung ist der Schlüssel zum Urteil
Es dürfen tierische Inhaltsstoffe verwendet werden, die die Kriterien erfüllen, sofern:
Tiere müssen Halal-Tiere sein (z. B. Kühe, Schafe, Hühner);
Muss von Muslimen abgeschlachtet werden;
Beim Schlachten ist es notwendig, „Im Namen Allahs“ (Bismillah) zu rezitieren;
Muss gründlich bluten;
Muss nach Mekka ausgerichtet sein;
Tierische Quellen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, gelten als „tot“ und Teile ihrer Inhaltsstoffe können nicht in Halal-Kapseln verwendet werden.
4. Risikoquellen toter tierischer Bestandteile
Rohstoffe unbekannter Herkunft, wie zum Beispiel billige tierische Gelatine, können aus Schlachtabfällen, natürlich verendeten Tieren oder nicht Halal-Schlacht- und Verarbeitungsprodukten stammen.
Recycling- oder Industrienebenprodukte wie einige Industriefettsäuren, Knochenleim, Fleischpulver usw. können Bestandteile „toter Tiere“ enthalten und gelten bei Halal-Audits als risikoreich.
5. So vermeiden Sie tote Tierbestandteile
Verwendung von Halal-zertifizierten Rohstoffen: z. B. Verwendung von Halal-zertifizierter Rindergelatine oder pflanzlicher Gelatine (z. B. Algenextrakt, Hydroxypropylmethylcellulose).
Klare Rückverfolgbarkeitsquelle: Stellen Sie sicher, dass alle tierischen Rohstoffe bis zu Halal-Schlachthöfen zurückverfolgt werden können.
Vermeiden Sie das Mischen oder unbekannte Inhaltsstoffe: Vermeiden Sie die Verwendung von Hilfsstoffen mit „unbekannter Herkunft“ oder unklarer Kennzeichnung, wie z. B. „tierisches Fett“, bei dem die Quelle nicht angegeben ist.
6. Wichtige Prüfpunkte für die Halal-Zertifizierung
Konzentrieren Sie sich auf die Untersuchung der spezifischen Quellen und Schlachtmethoden tierischer Bestandteile;
Erfordern Sie ein Halal-Zertifikat für Rohstoffe, die tierische Inhaltsstoffe enthalten.
Wir akzeptieren kein Recycling von tierischen Inhaltsstoffen, natürlich toten Tieren oder Produkten, die von Nicht-Muslimen geschlachtet wurden.
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