Produktberatung
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Die Kerndefinition und Anforderungen von Halal-Kapseln :
Die Rohstoffe müssen zu 100 % Halal sein
Tierische Zutaten: Es sind nur Zutaten von Kühen, Schafen, Hühnern und anderen Quellen erlaubt, die nach islamischem Recht geschlachtet wurden (z. B. muslimische Gesänge und Aderlass). Schweinequellen und tierische Bestandteile, die nicht nach islamischem Recht geschlachtet wurden, sind strengstens verboten.
Pflanzliche/chemische Zusammensetzung: Darf keinen Alkohol oder unbekannte tierische Zusatzstoffe enthalten (wie Glycerin und Magnesiumstearat, wobei pflanzliche Quellen angegeben werden müssen).
Isolieren Sie verbotene Substanzen während des gesamten Produktionsprozesses
Gerätespezifisch: Die Produktionslinie darf nicht mit Alkohol, Schweineprodukten oder Nicht-Halal-Medikamenten in Kontakt kommen und die Reinigungsmittel müssen Halal-zertifiziert sein (Desinfektion mit Alkohol ist verboten).
Personalvorschriften: Das Mitbringen verbotener Gegenstände (z. B. alkoholische Drogen und Lebensmittel) in die Werkstatt ist den Betreibern nicht gestattet.
Internationale Zertifizierung und Marktzugang
Inländische Standards: Muss die Zertifizierung der China Islamic Association oder Halal-Lebensmittel auf Provinzebene bestehen.
Exportierenanforderungen: Märkte im Nahen Osten (z. B. Saudi-Arabien SASO) und Südostasien (z. B. Indonesien MUI) erfordern eine zusätzliche lokale Halal-Zertifizierung.
Etiketten und Verbrauchervertrauen
Kennzeichnungspflicht: Die Verpackung muss mit dem chinesischen Wort „Halal“ oder dem internationalen Halal-Logo bedruckt sein und die Inhaltsstoffe müssen transparent sein (z. B. „pflanzliche Gelatine“).
Tabu-Erinnerung: Verwenden Sie keine irreführenden Begriffe (z. B. vage Ausdrücke wie „kann tierische Inhaltsstoffe enthalten“).
| Aspekt | Anforderungen an Halal-Kapseln |
| Zutaten | • Nur Islamisch abgeschlachtet Materialien tierischen Ursprungs (Rinder, Schafe, Geflügel) • Kein Schweinefleisch/Nebenprodukte , Alkohol oder Nicht-Halal-Zusätze (z. B. pflanzliches Glycerin muss angegeben werden) |
| Produktion | • Spezielle Ausrüstung (kein Kontakt mit Alkohol/Schweinefleisch) • Halal-zertifizierte Reinigungsmittel (alkoholfreie Sterilisation) • Dem Personal ist es untersagt, haram-Gegenstände (z. B. Produkte auf Alkoholbasis) in Produktionsbereiche zu bringen |
| Zertifizierung | • Inland : Von der Chinesischen Islamischen Vereinigung oder den Halal-Behörden der Provinz genehmigt • Export : Erfordert lokale Zertifizierungen (z. B. Saudi SASO, Indonesien MUI) |
| Beschriftung | • Obligatorisch „Halal“-Kennzeichnung (chinesischer Text oder anerkanntes Symbol) • Vollständige Offenlegung von Zutatenquellen (z. B. „pflanzliche Gelatine“) • Keine mehrdeutigen Begriffe (z. B. „Kann tierische Inhaltsstoffe enthalten“) |
| Grundprinzip | Religiöse Compliance in jeder Phase – von der Beschaffung bis zur Verpackung – um den Glaubensstandards muslimischer Verbraucher gerecht zu werden. |
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